österreichisch-ungarischer Ausgleich

österreichisch-ungarischer Ausgleich
österreichisch-ungarischer Ausgleich
 
Der Verlust der Vormachtstellung im Deutschen Bund nach der Niederlage von 1866 (Deutscher Krieg), die den österreichischen Kaiserstaat aus der reichsdeutschen Entwicklung zum deutschen Nationalstaat ausgeschlossen hatte, zwang die Wiener Regierung, sich auf die Probleme des Vielvölkerstaates zu konzentrieren. Seit der Revolution von 1848 waren die nichtdeutschen Bevölkerungsteile unruhig und forderten Autonomie. Vor allem musste man mit den eine Sonderstellung einnehmenden Ungarn zu einem Ausgleich kommen. Nach verhältnismäßig kurzen Verhandlungen kam im Februar 1867 der österreichisch-ungarische Ausgleich zustande. Ungarn erhielt am 18. Februar wieder ein eigenes Ministerium, ebenso wurde am 27. Februar der ungarische Reichstag wiederhergestellt.
 
Mit diesem Ausgleich wurde das Kaiserreich in zwei gleichberechtigte und weitgehend selbstständige Reichsteile aufgegliedert, die nur durch die Person des Herrschers und durch die Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten - Außenpolitik, Verteidigung und Finanzwesen - miteinander verbunden waren. Am 8. Juni 1867 wurde Kaiser Franz Joseph auch zum König von Ungarn gekrönt. Damit war aus dem habsburgischen Kaiserstaat die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn entstanden.
 
Da die Grenze zwischen beiden Reichsteilen der Fluss Leitha bildete, hießen die Reichsteile Cisleithanien und Transleithanien. In Cisleithanien hatte das deutsche Element die Führung, obwohl auch Tschechen, Polen, Slowenen dazu gehörten. In Transleithanien beanspruchten die Ungarn alle Vorrechte, obwohl hier ebenfalls andere, vorwiegend slawische Völker sowie Rumänen und Siebenbürgendeutsche einbezogen waren. Auf Widerstand stieß der Ausgleich vor allem bei den slawischen Völkern, denn sie fühlten sich keineswegs in ihren Interessen berücksichtigt. Bei ihnen setzte sich mehr und mehr der Gedanke des Panslawismus durch, der die Vereinigung aller Slawen zum Ziel hatte und wesentlich von Russland beeinflusst war.
 
Der Reichsteil Österreich (= Cisleithanien) erhielt im Dezember 1867 eine Verfassung, die bis zum Ende der Donaumonarchie im November 1918 in Kraft blieb. Die in der Verfassung garantierte Gleichberechtigung aller Nationalitäten hätte zu einer bundesstaatlichen Entwicklung führen können, doch waren das Festhalten an Althergebrachtem und die Autonomiebestrebungen der Völker zu große Hindernisse auf diesem Weg. Am Ende des 1. Weltkrieges brach der Vielvölkerstaat auseinander, die nichtdeutschen Gebiete wurden selbstständige Staaten.

Universal-Lexikon. 2012.

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